1. Unser Angebot
Über die Internetseite www.klinikpraktikum.de werden Klinikpraktika in Krankenhäusern und Kliniken für Rettungsfachberufe kostenpflichtig vermittelt. Die Vermittlungsgebühren werden nur bei erfolgreicher Vermittlung eines Praktikumsplatzes erhoben.
Für eine Vermittlung weniger als 4 Wochen vor Beginn des Praktikums wird ein Verspätungszuschlag erhoben. Der Praktikant erhält umfangreiche Praktikumsunterlagen, die unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Rettungsfachberufe in Abstimmung mit dem jeweiligen Krankenhaus erstellt wurden.
2. Bewerbung, Vermittlung und Vertragsschluss
Für die Bewerbung über www.klinikpraktikum.de fallen außerhalb der allgemein durch die Nutzung des Internets entstehenden Kosten keine zusätzlichen Kosten an.
Der Praktikant erhält nach Eingang seiner Bewerbung eine erste Email mit der Bestätigung, dass seine Bewerbung eingegangen ist und seine Daten zur nochmaligen Kontrolle.
Nach Prüfung der vorhandenen Praktikumsplätze erhält der Praktikant eine zweite Email mit der Bestätigung über die Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit eines Praktikumsplatzes, mit einem Angebot zur Zahlung der Vermittlungsgebühr im Falle der Verfügbarkeit und mit einer Widerrufsbelehrung.
Am Ende der zweiten Email befindet sich zur Rückantwort an den Vermittler ein „Link“, durch dessen Aktivierung der Praktikant die Annahme der Vermittlungstätigkeit und damit des Praktikumsplatzes bestätigen kann.
Mit Aktivierung des „links“ wird die Annahme des Vermittlungsauftrages elektronisch bestätigt und ein kostenpflichtiger Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
Der Praktikant kann den Vermittlungsvertrag nach dessen Abschluss innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen gemäß der Widerrufsbelehrung im Link/Icon rechts auf dieser Seite.
Der Praktikumsplatz wird nach Eingang der elektronischen Bestätigung für die Dauer von 14 Tagen reserviert.
Der Praktikant erhält nach Eingang der elektronischen Bestätigung und Zahlung der Vermittlungsgebühr auf dem Postweg an die in der Bewerbung angegebene Hauptwohnsitzadresse die Praktikumsunterlagen und die Einzelheiten zum Krankenhaus.
3. Reservierung, Zahlung und Vertragsaufhebung
Der Praktikumsplatz wird nach dem Tag des Eingangs der elektronischen Bestätigung über den „Bestätigungslink“ für die Dauer von 14 Tagen reserviert.
Die Vermittlung des Praktikumsplatzes erfolgt unter der Bedingung der Zahlung der Vermittlungsgebühr innerhalb der 14-tägigen Reservierungsfrist.
Mit Zahlung der Vermittlungsgebühr wird die Reservierung des Praktikumsplatzes gegenüber dem Krankenhaus verbindlich gebucht.
Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der 14-tägigen Reservierungsfrist bezahlt, so gilt der Vermittlungsvertrag als nicht abgeschlossen. Der reservierte Praktikumsplatz wird gelöscht, eine Vermittlungsgebühr nicht erhoben.
Verspätete Zahlungen lassen den Anspruch auf den angebotenen Praktikumsplatz entfallen.
Bei verspäteten Zahlungen wird ein Zuschlag für die Vermittlung erhoben, falls wir dem Vermittlungsvertrag nachträglich noch zustimmen und der Praktikumsplatz nicht bereits einem anderen Praktikanten angeboten wurde.
Ansonsten ist der Praktikant bei verspäteten Zahlungen verpflichtet, eine Stornogebühr gemäß Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.
4. Weiterer Leistungsumfang
a) Praktikumsunterlagen
Die Praktikumsunterlagen werden an den Praktikanten an die in der Bewerbung angegebene Hauptwohnsitzadresse per Post versandt.
Der Praktikant erhält mit den Praktikumsunterlagen zugleich weitere Bescheinigungsunterlagen die unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Rettungsfachberufe in Abstimmung mit dem jeweiligen Krankenhaus erstellt wurden.
Eine Dokumentation geleisteter Ausbildungsinhalte in anderen Unterlagen wie zum Beispiel Berichtsheften ist aufgrund der Vielfältigkeit der von jedem Ausbildungsträger unterschiedlich gestalteten Nachweishefte nicht möglich.
b) Bescheinigungen
Die ausbildende Berufsfachschule oder sonstige Ausbildungseinrichtung erhält eine Email mit der Bestätigung, dass der Praktikant einen Praktikumsplatz gefunden hat.
Die abschließende einheitliche Bescheinigung über die Absolvierung des Praktikums erfolgt durch das jeweilige Krankenhaus.
Werden über die Pflichtaufgaben innerhalb des Praktikums hinaus Zusatzaufgaben geleistet, die nicht zum Pflichtinhalt des Praktikums gehören, erhält der Praktikant bei entsprechendem Nachweis auf Antrag eine gesonderte Bescheinigung über das freiwillige Engagement.
5. Versicherungsvertrag und Nachrangigkeit im Versicherungsfall
Die Vermittlung des Praktikumsplatzes und die Durchführung des Praktikums im Krankenhaus sind unabhängig vom Vorhandensein bereits bestehender Versicherungsverträge des Praktikanten an den Nachweis einer Berufshaftpflicht- und Unfallversicherung gegenüber dem Krankenhaus gebunden.
Für die von uns vermittelten Praktikanten besteht im Rahmen einer Generalpolice eine Berufshaftpflicht- und Unfallversicherung, in der auch die Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Krankenhaus mitversichert ist. Die Prämie für den Versicherungsschutz ist in der Gebühr für die Vermittlung des Praktikums enthalten.
Im Versicherungsschutz enthalten ist eine private allgemeine Haftpflichtversicherung für den Praktikanten.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der gewählten Ausbildung und besteht bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres fort, in dem die gewählte Ausbildung mit der Abschlussprüfung abschließt.
Entschädigung aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag des Praktikanten beansprucht werden kann.
Der Praktikant kann jederzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages verlangen, dass ihm die Vertragsbestimmungen des Versicherungsvertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
6. Gebühren, Spät- und Umbuchungen, Stornierungen
Gebühren für die Bearbeitung der Bewerbung und das Angebot zum Abschluss des Vermittlungsvertrages werden nicht erhoben.
Die Vermittlungsgebühr ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Angebots über den „Bestätigungslink“ in der zweiten Email.
Bei rechtzeitigem Widerruf gemäß der Widerrufsbelehrung in der zweiten Email innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vermittlungsvertrages sowie im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen entfällt die Pflicht zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.
Bei verspäteten Zahlungen fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,- Euro an. Ergänzend gilt Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Vermittlung eines Praktikumsplatzangebotes weniger als 4 Wochen vor Beginn des Praktikums wird ein Zuschlag in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
Die Umbuchung eines bereits vermittelten Praktikumsplatzes auf einen anderen Zeitraum oder ein anderes Krankenhaus ist nur nach Maßgabe der dann verfügbaren Praktikumsplätze möglich. Für die Umbuchung wird bei erfolgreicher erneuter Vermittlung eine zusätzliche Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro fällig.
Der Erlass bereits fälliger oder die Rückgewähr bereits geleisteter Gebühren ist im Falle der fehlenden Umbuchungsmöglichkeit ausgeschlossen.
Bei Stornierung des Praktikumsplatzes durch den Praktikanten nach Wirksamwerden des Vermittlungsvertrages oder bei Rücktritt vom Vermittlungsvertrag, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts vorliegen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an.
Die Bestimmungen dieser Ziffer 6 gelten entsprechend auch im Falle des Nichtantritts des Praktikums infolge einer Erkrankung des Praktikanten sowie bei Abbruch des Praktikums wegen Fehlzeiten.
7. Rücktrittsrechte, Widerruf und Ausschluss von der Vermittlung
Wir sind berechtigt, vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten, wenn der Praktikant nach konkreter Bezeichnung des Praktikumsplatzes in einem bestimmten Krankenhaus in direkten Kontakt mit dem bestimmten Krankenhaus tritt.
Der Rücktritt führt zum Verlust des Praktikumsplatzes und zum Ausschluss von der erneuten Vermittlung in jedem der angeschlossenen Krankenhäuser.
Für die Erklärung unseres Rücktritts reicht die Textform; sie kann per Email erfolgen.
Im Falle der Rücktrittserklärung werden bereits gezahlte Vermittlungsgebühren nicht erstattet.
Im Übrigen gelten im Rahmen des Vermittlungsvertrages für den Praktikanten und für uns die gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktrittsrecht und zum Widerrufsrecht. Eine Belehrung über die Ausübung und die Folgen des Widerrufsrechts enthält der link/icon zu Ziffer 2 dieser AGB weiter oben rechts auf dieser Seite.
8. Gewährleistung
Wir können nicht gewährleisten, dass für den Praktikanten ein Praktikumsplatz angeboten werden kann. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages besteht nicht.
Wir können auch nicht gewährleisten, dass ein Praktikumsplatz gemäß den Angaben in der Bewerbung im gewünschten Zeitraum oder dem gewünschten Krankenhaus vermittelt werden kann.
Abweichende Angebote erfolgen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Angaben aus der Bewerbung.
Ein Anspruch auf Vermittlung von Ausbildungsinhalten oder auf Bescheinigung des geleisteten Praktikums ist nicht Inhalt dieses Vermittlungsvertrages.
Bei einem Umbuchungsvorgang, bei verschuldetem oder krankheitsbedingtem Nichtantritt oder Abbruch des Praktikums durch den Praktikanten wegen Fehlzeiten gewährleisten wir nicht, dass ein neuer Praktikumsplatz vermittelt werden kann. Es besteht kein Anspruch auf die Vermittlung eines neuen Praktikumsplatzes.
9. Haftung
Der Vertrag über die Ausbildung im Praktikum kommt ausschließlich zwischen dem Praktikanten und dem Krankenhaus zustande. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Krankenhauses.
Der Versicherungsvertrag zur Berufshaftpflicht- und Unfallversicherung wird zwischen uns und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Begünstigte Person des Versicherungsvertrages ist der jeweilige Praktikant. Für die versicherten Risiken übernehmen wir keine Haftung. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Versicherers.
Wir haften im Rahmen unseres Vermittlungsauftrages entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, wenn durch uns ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Praktikant erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass seine/ihre Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen für die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
Wir versichern, dass die von uns erhobenen Daten nur für die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
11. Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich.
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vermittlungsvertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.
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